Melderegisterauskünfte

Melderegisterauskünfte  über Personen aus dem Odenthaler Melderegister können mündlich oder formlos schriftlich im Bürgerbüro beantragt werden.

  • Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.


einfache Melderegisterauskünfte umfassen

  • Auskunft über Vor- und Familiennamen
  • akademische Grade
  • Anschriften
  • Bei erweiterten Melderegisterauskünften muss der/die Antragsteller/in ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft machen (z.B. durch Schuldtitel).


erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen

  • Auskunft über Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht -
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag und -ort

Bei einer einfachen Auskunft 11,00 Euro 

Bei einer erweiterten Auskunft 15,00 Euro

Personalausweis ggf. in Kopie und formlosen Antrag 

Bei persönlicher Vorsprache sofort ansonsten 3-4 Werktage.  

Kontakt

Frau Alicke

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Frau Hummrich

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Frau Kurt

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Frau S. Schmidt

Standesbeamtin
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