- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 130
- hoedt@odenthal.de
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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Landeshundegesetz
Das Landeshundegesetz unterscheidet drei Kategorien von Hunden, welche alle beim Ordnungsamt anzumelden sind:
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW)
Hunde, die mind. 40 cm groß oder 20 kg schwer sind. Diese großen Hunde sind alle anzeigepflichtig und erfordern zusätzlich einen Sachkundenachweis des Halters.
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)
Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden oder Hunde bei denen im Einzelfall die Gefährlichkeit festgestellt wurde
Hunde sonstiger Rassen (§ 10 LHundG NRW)
Hunde folgender Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden
Alle Hunde müssen fälschungssicher gekennzeichnet sein (Mikrochip).
Bei gefährlichen Hunden und Hunden besonderer Rassen ist eine Haltererlaubnis zwingend erforderlich, welche beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden muss. Zudem unterliegen diese Hunde dem Leinen- und Maulkorbzwang; eine Befreiung vom Leinenzwang und eine Befreiung vom Maulkorbzwang kann auf besonderen Antrag im Einzelfall gewährt werden.
Fragen beantworten die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes der Gemeinde Odenthal.
Für die Entgegennahme der Anzeige wird eine Gebühr in Höhe von 25,- erhoben.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden sonstiger Rassen fallen weitere Gebühren an.
Bei Großen Hunden
- Hundeanzeige
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Nachweis Microchipnummer
Bei Gefährlichen Hunden und Hunden sonstiger Rassen zusätzlich:
- Hundeanzeige inkl. dem Antrag auf Erteilung einer Haltererlaubnis
- Führungszeugnis
- Nachweis über erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung (Kreisveterinäramt)
- Nachweis über die Herkunft des Hundes
- Landeshundegesetz NRW
- Gebührengesetz für das Land NRW
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung