- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 130
- hoedt@odenthal.de
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 130
- hoedt@odenthal.de
Kostenersatz Feuerwehr
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, im Rahmen der den Gemeinden nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Gebührensatzungen etwas anderes bestimmt ist. So ist z.B. die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen und in anderen Bereichen kostenpflichtig.
Näheres regelt der § 52 BHKG i. V. m. § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal vom 04.07.2017, i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 19.03.2024, in Kraft seit dem 28.03.2024.
Grundlage ist weiter der betreffende Einsatzbericht der Feuerwehr.
Anlage zur o. g. Satzung
Typklasse / Fahrzeugart // Gebühr je Stunde:
Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge
- Löschfahrzeug LF 10 - 34,00 Euro
- Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 - 45,00 Euro
- Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 - 39,00 Euro
Drehleiter, Gerätewagen, Rüstwagen
- Drehleiter DLK 23/12 - 50,50 Euro
- Gerätewagen GWL 2 - 28,50 Euro
Einsatz- und Mannschaftstransportfahrzeuge
- Mannschaftstransportwagen MTW/MTF - 50,00 Euro
- Einsatzleitwagen ELW 1- 41,00 Euro
Sollte ein Feuerwehrfahrzeug zum Einsatz kommen, das in der obigen Tabelle nicht aufgeführt ist und für das noch keine Kostenkalkulation erfolgt ist, so ist übergangsweise die niedrigste Gebühr aus der entsprechenden Typklasse zu wählen.
Einsatzbericht der Freiw. Feuerwehr
BHKG;
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal







