Kostenersatz Feuerwehr

Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, im Rahmen der den Gemeinden nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Gebührensatzungen etwas anderes bestimmt ist. So ist z.B. die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen und in anderen Bereichen kostenpflichtig.

Näheres regelt der § 52 BHKG i. V. m. § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal vom 04.07.2017, i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 19.03.2024, in Kraft seit dem 28.03.2024.

Grundlage ist weiter der betreffende Einsatzbericht der Feuerwehr.

Anlage zur o. g. Satzung 

Typklasse / Fahrzeugart  // Gebühr je Stunde:


Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeuge
- Löschfahrzeug LF 10 - 34,00 Euro
- Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 - 45,00 Euro
- Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 - 39,00 Euro


Drehleiter, Gerätewagen, Rüstwagen
- Drehleiter DLK 23/12 - 50,50 Euro
- Gerätewagen GWL 2 - 28,50 Euro


Einsatz- und Mannschaftstransportfahrzeuge
- Mannschaftstransportwagen MTW/MTF - 50,00 Euro
- Einsatzleitwagen ELW 1- 41,00 Euro

Sollte ein Feuerwehrfahrzeug zum Einsatz kommen, das in der obigen Tabelle nicht aufgeführt ist und für das noch keine Kostenkalkulation erfolgt ist, so ist übergangsweise die niedrigste Gebühr aus der entsprechenden Typklasse zu wählen.
 

Einsatzbericht der Freiw. Feuerwehr

BHKG;

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal

Kontakt

Herr Hoedt

Personalratsvorsitzender
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Frau Kurt

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