- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 130
- hoedt@odenthal.de
Nicole
Vogt
Rathaus
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 154
- vogt@odenthal.de
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Joshua
Hoedt
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen außergewöhnliche Gefahren von Menschen, Tieren, Umwelt und Infrastruktur abgewendet werden. Dazu gehören Einsätze zur Rettung und Unterstützung bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen wie beispielsweise großflächigen Stromausfällen. Der Katastrophenschutz ergänzt dabei die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung.
Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder. Im Verteidigungsfall ist der Bund für den sogenannten Zivilschutz zuständig, in dem dann auch die Katastrophenschutzeinheiten mitwirken.
Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das Gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Umsetzung des Katastrophenschutzes nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zuständig. Dabei wirken die folgenden Einheiten mit:
- Die Feuerwehren sowie folgende Hilfsorganisationen:
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
- Malteser Hilfsdienst (MHD),
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH).
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kann bei Bedarf ebenfalls zum Katastrophenschutz angefordert werden.
Zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte stellt das Land Einsatzfahrzeug und Ausrüstung zur Verfügung.
Die Bezirksregierung unterstützt und berät die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln in Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW. Sie fungiert darüber hinaus als Aufsichtsbehörde über die unteren Katastrophenschutzbehörden und ist zuständig für die Überprüfung und Bewirtschaftung der landeseigenen Einsatzmittel.
Bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen koordiniert die Bezirksregierung die Anforderung und Heranführung von überörtlichen Einsatzkräften und aktiviert bei Bedarf einen eigenen Krisenstab.
(Quelle: Bezirksregierung Köln)
BHKG







