Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 3151519Odenthal
Silke
Brendiek
Grundbesitzabgaben
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 126
- brendiek@odenthal.de
Julia
Schmitz
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 181
- j.schmitz@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Silke
Brendiek
Grundbesitzabgaben
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 126
- brendiek@odenthal.de
Julia
Schmitz
Rathaus
Montag
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Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
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- j.schmitz@odenthal.de
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Dienstag
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 181
- j.schmitz@odenthal.de
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Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.
Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.
- Hundesatzung der Gemeinde Odenthal
- Landeshundegesetz