Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

Besteuert wird die persönliche Hundehaltung. Die Erhebung erfolgt aufgrund einer Ortssatzung der Gemeinde Odenthal (siehe Ortsrecht).
 
Die Steuersätze sind gestaffelt bei Haltung von zwei bzw. drei und mehr Hunden je Haushalt.


Die Satzung sieht des Weiteren verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vor.
Die Nichtanmeldung bzw. nicht rechzeitige Anmeldung eines Hundes kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Gebühren entnehmen Sie der örtlichen Satzung. Diese finden Sie unter Formulare.

Kontakt

Frau Brendiek

Grundbesitzabgaben
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Frau J. Schmitz

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