- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 3151519Odenthal
Kämmerer/ Stellv. Wasserwerk
Thorsten
Stefer
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Altenberger-Dom-Str. 3151519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 111
- stefer@odenthal.de
Britta
Miebach
Leitung Finanzen
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 128
- miebach@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Britta
Miebach
Leitung Finanzen
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 128
- miebach@odenthal.de
Haushaltsplan
Die Regelungen zur Haushaltsplanaufstellungen und Verabschiedung sind unter § 80 GO NW aufgeführt.
Als Bürger besteht das Recht den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Anlagen (Haushaltsplan) nach der Zuleitung an den Rat während der Dauer des Beratungsverfahrens einzusehen.
Ebenso besteht das Recht die von Rat beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen nach der öffentlichen Bekanntmachung einzusehen.
Die Entwürfe und die beschlossenen Haushaltssatzungen mit Ihren Anlagen finden Sie hier:
https://www.odenthal.de/rathaus/finanzen-haushalt