Haushaltsplan

Die Regelungen zur Haushaltsplanaufstellungen und Verabschiedung sind unter § 80 GO NW aufgeführt.

Als Bürger besteht das Recht den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Anlagen (Haushaltsplan) nach der Zuleitung an den Rat während der Dauer des Beratungsverfahrens einzusehen.

Ebenso besteht das Recht die von Rat beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen nach der öffentlichen Bekanntmachung einzusehen.

Die Entwürfe und die beschlossenen Haushaltssatzungen mit Ihren Anlagen finden Sie hier:

https://www.odenthal.de/rathaus/finanzen-haushalt

 

Kontakt

Herr Stefer

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Frau Miebach

Leitung Finanzen
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