Grundsicherung

Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem 01.01.2005 im Sozialgesetzbuch XII verankert.

Sie ist einkommensabhängig und soll den Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sichern.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

  • Personen, die die Altersgrenze (65 Jahre) erreicht haben 
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind


Leistungen der Grundsicherung setzt voraus, dass eine Hilfebedürftigkeit vorliegt.

Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Kontakt

Frau Faltaka

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Frau Kütük

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