- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 140
- buergerbuero@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Alexandra
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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Schmidt
Standesbeamtin
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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- buergerbuero@odenthal.de
Gewerbezentralregisterauszüge
Auskunft über natürliche Personen:
- Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt.
- Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Auskunft über Firmen
- Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z. B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden.
- Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Die Anträge sind bei der Meldebehörde zu stellen, die sie mit den Daten des Melderegisters über die Betroffenen automatisiert erstellt. Personen, die im Ausland leben, können den Antrag unmittelbar senden an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof -Dienststelle Bundeszentralregister-, 53094 Bonn, Telefon: 01888/583-4820 oder 4821, 4822, 4823.
Falls Sie uns nicht persönlich besuchen können, ist auch die Übersendung des Antrages auf dem Postweg möglich. Allerdings müssen Sie den Antrag persönlich unterschreiben und eine Kopie Ihres Personalausweises (mit Rückseite) sowie einen Verrechnungsscheck über 13 Euro für die Verwaltungsgebühren beifügen.
Soll eine Auskunft über eine Firma erteilt werden, ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben und eine Kopie seines Personalausweises (mit Rückseite) beizufügen. Außerdem wird eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt.
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet.
Für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen wir eine Verwaltungsgebühr in höhe von 13 Euro nehmen.
Personalausweis oder Reisepass.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen. Falls Sie es eilig haben, sprechen Sie mit uns über eine mögliche Verfahrensbeschleunigung.