Führungszeugnis

Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Führungszeugnisses werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.

  • Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
  • Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Führungszeugnis online zu beantragen. Hierfür ist der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion zwingend erforderlich.
  • Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man zwischen verschiedenen Belegarten. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung genau, welches Sie benötigen.
  • Ein Führungszeugnis kann für private Zwecke, für Behörden oder für die Prüfung der persönlichen Eignung beantragt werden.

Mehr Informationen dazu, erhalten Sie hier: www.bundesjustizamt.de

  • Sofern es sich um ein Führungszeugnis für eine Behörde handelt, bringen Sie bitte das Schreiben der Behörde mit.
  • Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung unmittelbar an die Behörde weitergeleitet. Aufgrund dessen wird die komplette Anschrift, der Ansprechpartner und das Aktenzeichen benötigt.
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis müssen Sie die schriftliche Anforderung von Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

13 Euro bei Antragsstellung

Personalausweis, ggf. Schreiben von der Behörde oder des Arbeitgebers 

Ca. 1 bis 2 Wochen nach beantragung wird Ihnen das Führungszeugnis über den Postweg zugeschickt.

Kontakt

Frau Alicke

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Frau Hummrich

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Frau Kurt

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Frau S. Schmidt

Standesbeamtin
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