Friedhof

Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und volljährige Enkelkinder. Sollte von den vorgenannten Personen niemand bereit bzw. in der Lage sein, die Bestattung durchzuführen, wird die Bestattung vom Ordnungsamt angeordnet.

Die Gemeinde Odenthal ist zuständig für folgende Friedhöfe:

  • Odenthal (Altenberger-Dom-Str.)
  • Selbach ( Scheurener Str.)
  • Voiswinkel (Im Schwarzbroich)
  • Altenberg ( Am Rösberg)

Informationen erhalten Sie bei den Kommunalbetrieben, Bergisch-Gladbacher-Str. 2, 1 . Etage, erste Tür rechts zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung.

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Frau Andrea Münzer

muenzer@​odenthal.de 02202 710 161Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Anja Weyer

weyer@​odenthal.de 02202 710 281Adresse | Öffnungszeiten | Details

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