Friedhof

Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und volljährige Enkelkinder. Sollte von den vorgenannten Personen niemand bereit bzw. in der Lage sein, die Bestattung durchzuführen, wird die Bestattung vom Ordnungsamt angeordnet.

Die Gemeinde Odenthal ist zuständig für folgende Friedhöfe:

  • Odenthal (Altenberger-Dom-Str.)
  • Selbach ( Scheurener Str.)
  • Voiswinkel (Im Schwarzbroich)
  • Altenberg ( Am Rösberg)

Informationen erhalten Sie bei den Kommunalbetrieben, Bergisch-Gladbacher-Str. 2, 1 . Etage, erste Tür rechts zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung.

 

 

  • <link file:4597 download>Bestattungsantrag
  • <link file:4593 download>Friedhofssatzung
  • <link file:4594 download>Friedhofsgebührensatzung

Kontakt

Frau Gürster

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Frau Münzer

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Frau Weyer

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