- Jugendfischereischeine sind für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
- Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
- Fünfjahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
- Für eine Erst- / Neuerteilung das Prüfungszeugnis und ein Passbild.
- Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.
Jugendfischereischein: Gebühr 8,00 Euro
Jahresfischereischein: Gebühr 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: Gebühr 48,00 Euro
Fischereischeine werden Ihnen sofort ausgestellt
- Jugendfischereischeine sind für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
- Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
- Fünfjahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
- Für eine Erst- / Neuerteilung das Prüfungszeugnis und ein Passbild.
- Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.
Jugendfischereischein: Gebühr 8,00 Euro
Jahresfischereischein: Gebühr 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: Gebühr 48,00 Euro
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- Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
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- Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.
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Jahresfischereischein: Gebühr 16,00 Euro
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- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Marinela
Alicke
Rathaus
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8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 132
- buergerbuero@odenthal.de
Vera
Hummrich
Rathaus
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Kurt
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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- kurt@odenthal.de
Sylvia
Schmidt
Standesbeamtin
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Fischereischeine
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