Fischereischeine

  • Jugendfischereischeine sind für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
  • Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr
  • Fünfjahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

Jugendfischereischein: Gebühr    8,00 Euro

Jahresfischereischein: Gebühr     16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein: Gebühr     48,00 Euro

  • Für eine Erst- / Neuerteilung das Prüfungszeugnis und ein Passbild.
  • Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.

 

Fischereischeine werden Ihnen sofort ausgestellt

Kontakt

Frau Alicke

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Frau Hummrich

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Frau Kurt

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Frau S. Schmidt

Standesbeamtin
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