Erschließungsgebühren

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Odenthal Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Odenthal vom 11.11.1988 in der zur Zeit geltenden Fassung.

  • <link file:4595 _blank download>Erhebung von Erschließungsbeiträgen

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