Einbürgerung

Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.

Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.

Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.

Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!

Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.

Nähere Informationen erhalten Sie hier im Standesamt oder beim Rheinisch-Bergischen Kreis.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

255,- € je Antragsteller und 51,- € für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren

Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.

§ 10 in Verbindung mit §§ 11 und 12 StaG

§§ 8 und 9 StaG

§ 4 StaG

Ihre Ansprechperson

Frau Julia Kerber

kerber@​odenthal.de 02202 710 113Adresse | Öffnungszeiten | Details

Service und Information

WAS SUCHEN SIE


SITEMAP