Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
Nähere Informationen erhalten Sie hier im Standesamt oder beim Rheinisch-Bergischen Kreis.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
§ 10 in Verbindung mit §§ 11 und 12 StaG
§§ 8 und 9 StaG
§ 4 StaG
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
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§§ 8 und 9 StaG
§ 4 StaG
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
Nähere Informationen erhalten Sie hier im Standesamt oder beim Rheinisch-Bergischen Kreis.
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§§ 8 und 9 StaG
§ 4 StaG
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbrgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
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Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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§ 10 in Verbindung mit §§ 11 und 12 StaG
§§ 8 und 9 StaG
§ 4 StaG
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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§ 4 StaG
Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüftdie vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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§§ 8 und 9 StaG
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Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
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Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbrgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
Für eine Einbürgerung müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag ist formgebunden, d. h. Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Standesamt in Odenthal nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet den Antrag dann an die zuständige Einbürgerungsbehörde beim Rheinsch-Bergischen Kreis weiter.
Dem Kreis obliegt die Prüfung, ob eine Einbürgerung möglich ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, können Sie Ihre Einbürgerungsurkunde anschließend hier im Standesamt gegen Vorlage des Kontoauszugs als Nachweis für die Begleichung der Gebühren abholen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Einzahlungsbeleg nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert werden kann!
Innerhalb der EU-Länder ist es möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten.
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Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
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255,- je Antragsteller und 51,- für jeden miteinzubürgernde Kind unter 18 Jahren
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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Einbürgerung

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Welche Art von Unterlagen dies sind ist individuell, abhängig von Familienstand, Geburtort, bisheriger Staatsangehörigkeit, etc.
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