Ehefähigkeitszeugnis

Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.

Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.

Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.

Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.

Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.

beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,- €

ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,- €

Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.

Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!

Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!

§ 1309 BGB

§ 51 PStV

§ 39 PStG

Ihre Ansprechperson

Frau Julia Kerber

kerber@​odenthal.de 02202 710 113Adresse | Öffnungszeiten | Details

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