Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,-
ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,-
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,-
ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,-
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,-
ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,-
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,-
ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,-
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des bereffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
beide Verlobte besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 40,-
ein Verlobter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, ausländisches Recht ist zu beachten: 66,-
Wer als Deutscher im Ausland heiraten möchte, sollte sich vorher gut informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Auskünfte können Sie über die deutsche Botschaft des jeweiligen Landes oder über das Konsulat des betreffenden Landes hier in der Bundesrepublik erhalten.
Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt Ihnen, dass nach deutschem Recht der Eheschließung für zwei bestimmte Personen kein Ehehindernis entgegensteht. Hierbei werden beide Partner namentlich aufgeführt. Es wird also geprüft, ob genau diese beiden Personen die Ehe eingehen dürfen - ähnlich einer Eheanmeldung. Nach geschlossener Ehe im Ausland sollten Sie beim Wohnortstandesamt prüfen lassen, ob die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist.
Nicht alle Länder stellen ein Ehefähigkeitszeugnis aus. Bei einer gewünschten Eheschließung hier in der Bundesrepublik mit einem Staatsangehörigen dieser Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, kann der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts Befreiung erteilen.
Bitte beachten Sie, dass es Heimatstaaten gibt, die eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsehen.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
§ 1309 BGB
§ 51 PStV
§ 39 PStG
Art und Umfang der beizubringenden Unterlagen hängen von Staatsangehörigkeit und Familienstand ab.
Es können nur Unterlagen im Original akzeptiert werden. Kopien werden nicht anerkannt!
Ausländische Urkunden müssen u. U. mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt vorab und vereinbaren Sie einen Termin!
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- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
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Die Bundesrepublik gehört zu den Ländern, die ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Dieses wird beim Wohnsitzstandesamt ausgestellt. Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr, ist das Standesamt zuständig, wo Sie Ihren letzten Wohnsitz hatten. Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
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