Brandsicherheitswachen

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Veranstaltungen sind rechtzeitig vorher dem Ordnungsamt anzuzeigen. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung wird eine Brandsicherheitswache angeordnet.

Gem. § 3 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal vom 04.07.2017, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.03.2024 werden für die Gestellung von Brandsicherheitswachen und für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erhoben.

Für die Dauer der Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied (alle Dienstgrade) ein Stundensatz von 20,00 EURO berechnet.

BHKG;

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Odenthal 

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Herr Hoedt

Personalratsvorsitzender
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