Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gelten für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien, die Wohngeld beziehen. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Ausnahmen sind die Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

 

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:

  • eintägige Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • der persönliche Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lernförderungen
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

 

Alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind für jedes Kind gesondert und rechtzeitig zu beantragen. Dem jeweiligen Antrag mit entsprechender Anlage ist der aktuelle Wohngeldbescheid beizufügen.

 

 

Ihre Ansprechperson

Frau Nicole Vogt

vogt@​odenthal.de 02202 710 154Adresse | Öffnungszeiten | Details

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