Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
§§ 28 ff PStG
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
Pass, Personalausweis
Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
Urkunde 10 €
ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €
Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
§§ 28 ff PStG
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
Pass, Personalausweis
Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
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Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
§§ 28 ff PStG
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
Pass, Personalausweis
Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
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Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
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bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
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bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
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Urkunde 10 €
ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €
Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Joshua
Hoedt
Standesbeamter
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat bis 18.00 Uhr. Gerne können auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- hoedt@odenthal.de
Beurkundung von Sterbefällen
Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.
Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.
Urkunde 10 €
ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €
Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde
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Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.
§§ 28 ff PStG