Beurkundung von Sterbefällen

Der Sterbefall eines Menschen wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Anzeige des Sterbefalls übernimmt oftmals ein Bestatter.

Der Tod ist dem zuständigen Standesamt innerhalb von drei auf den Tod folgenden Werktagen anzuzeigen.

Urkunde 10 €

ab der zweiten Urkunde je weitere Urkunde 5 €

Urkunden für Rente/Krankenkasse sind gebührenfrei. Es werden max. 4 gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Bei ausländischen Urkunden sollte die Urkunde international oder mit Übersetzung eines vom Oberlandesgericht anerkannten Übersetzers sein.

bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde, ggf. Sterbeurkunde

Pass, Personalausweis

Genauere Informationen erfragen Sie bitte im Standesamt.

§§ 28 ff PStG

Kontakt

Frau Kerber

Standesbeamtin
Details

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