Beurkunden der Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Gemeinde Odenthal hat kein eigenes Krankenhaus, so dass hier vor Ort  i. d. R. Hausgeburten beurkundet werden.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. 

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Beurkundet wird:

der Vorname des Kindes
Nachname
Geschlecht
Ort und Zeit der Geburt
Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn diese nicht Deutsche sind
Eheschließung der Eltern
Beurkundung der Geburten der Eltern
...

 

 

Die Anmeldung ist gebührenfrei. 

Die Ausstellung einer Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.

Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Muttschaftshilfe sind für den Dienstgebrauch gebührenfrei.

Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes bzw. Anzeige Geburt Standesamt

bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter

bei Ledigen mit Vaterschaftsanerkennung: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters, Vaterschaftsanerkennung

gültigen Ausweis

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Kopien werden nicht akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere bzw. andere Unterlagen benötigt werden.

Ihr Standesamt berät Sie gerne!

§§ 18 ff PStG

Ihre Ansprechperson

Frau Julia Kerber

kerber@​odenthal.de 02202 710 113Adresse | Öffnungszeiten | Details

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