- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Julia
Kerber
Standesbeamtin
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 113
- kerber@odenthal.de
Beurkunden der Geburt eines Kindes
Die Geburt eines Kindes wird am Ort des Geschehens beurkundet. Die Gemeinde Odenthal hat kein eigenes Krankenhaus, so dass hier vor Ort i. d. R. Hausgeburten beurkundet werden.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist
- Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Beurkundet wird:
der Vorname des Kindes
Nachname
Geschlecht
Ort und Zeit der Geburt
Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn diese nicht Deutsche sind
Eheschließung der Eltern
Beurkundung der Geburten der Eltern
...
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.
Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Muttschaftshilfe sind für den Dienstgebrauch gebührenfrei.
Geburtsanzeige der Hebamme oder des Arztes bzw. Anzeige Geburt Standesamt
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter
bei Ledigen mit Vaterschaftsanerkennung: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister der Mutter und des Vaters, Vaterschaftsanerkennung
gültigen Ausweis
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere bzw. andere Unterlagen benötigt werden.
Ihr Standesamt berät Sie gerne!
§§ 18 ff PStG