Ausbringen von Jauche und Gülle

In welchen Monaten darf keine Jauche und Gülle ausgebracht werden?

Nach der neuen Düngeverordnung des Bundes vom 27.02.2007 dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot) zu folgenden Zeiten nicht ausgebracht werden:

  1. auf Ackerland vom 01. November bis 31. Januar,
  2. auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.

Zuständig ist die Landwirtschaftskammer NRW in Lindlar (Tel.-Nr.: 02266 / 47999-0).

 

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Frau Just

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