- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Kurt
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
Hoedt
Rathaus
Montag
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 130
- hoedt@odenthal.de
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Rathaus
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
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8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 212
- ordnungsamt@odenthal.de
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Kurt
Rathaus
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Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Freitext
1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
- Telefon
- 02202 710 135
- kurt@odenthal.de
Hoedt
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Rathaus
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1. Do im Monat zusätzlich bis 18.00 Uhr: Bürgerbüro, Ordnungsamt, Standesamt und Steueramt. Gerne können darüberhinaus auch außerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten individuelle Besuchstermine mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.
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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruh. Verkehr
Als ruhender Verkehr werden parkende und haltende Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Oftmals werden Feuerwehrzufahrten, Radwege und Schwerbehindertenparkplätze blockiert, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgt nach dem Opportunitätsprinzip. Dies bedeutet, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde liegt, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt und ein Verfahren eingeleitet wird.
Deshalb wird jede Anzeige bzgl. eines sog. "Falschparkers" genauestens geprüft. Um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr rechtssicher zu ahnden, ist es erforderlich den Tatvorwurf exakt zu benennen und durch eine lückenlose Beweisführung zu belegen. Des Weiteren wird geprüft, ob etwaige weitere bzw. schwerwiegendere Tatbestände in Betracht kommen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit können Verfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Anzeige aussagekräftige Fotos beigefügt werden, aus denen sich der Verstoß bzw. die Verstöße gegen die Regeln des ruhenden Verkehrs der Straßenverkehrsordnung eindeutig erkennen und somit beweisen lassen.
Auf dem Beweisfoto müssen sowohl das Kfz-Kennzeichen als auch der Regelverstoß (Verkehrszeichen, Markierungen etc.) ersichtlich sein, ggf. durch mehrere Beweisfotos. Weiter ist die Tatzeit minutengenau (Beginn und Ende) anzugeben. Angaben wie zum Beispiel „seit zwei Wochen“ oder „seit gestern“ sind nicht ahndungsfähig. Ähnlich verhält es sich mit dem Tatort.
Die anzeigende Person wird auch grds. als Zeuge bzw. Zeugin benannt. Sollte es in einem von einer Privatperson angezeigten Verstoß bzw. in einem dbzgl. hier eingeleiteten Verfahren gegen die verantwortliche Person des betreffenden Fahrzeuges zu einem gerichtlichen Prozess bzw. Verfahren kommen, wird die anzeigende Person i. d. R. als Zeugin bzw. Zeuge durch das zuständige Gericht geladen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keinerlei Auskünfte über den Verlauf der angezeigten Verstöße erteilt werden. Entsprechende Anfragen bleiben daher unbeantwortet.
Anzeigen können schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail an das Ordnungsamt übersendet werden. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.
Tatbestand; Tatort; Tatzeit; Beweismittel (z. B. Foto/s)
Die Bearbeitung von privat angezeigten Verstößen im ruh. Verkehr erfolgt chronologisch nach Eingang der Anzeige.
StVO, StVG, FZV, BKat, OWiG
Kontakt
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Der Kommunale Ordnungsdienst der Gemeinde Odenthal ist zuständig für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung, die Herstellung der Sicherheit und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum. Der KOD nimmt die Außendiensttätigkeiten der Ordnungsbehörde wahr. Darunter fallen u. a. die Überwachung des ruh. Verkehrs sowie die Schulwegsicherung.







