An-, Um-, Abmeldung

An- und Ummeldung

Meldepflichtig ist, wer eine Wohnung bezieht. Wenn Sie aus einem anderen Ort nach Odenthal ziehen oder sich innerhalb der Gemeinde ummelden wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Grundsätzlich soll bei der Anmeldung persönlich vorgesprochen werden. Bei Familien (Verheirateten) genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
  • Sollten Sie von Ihrem Partner getrennt leben und mit dem gemeinsamen Kind zuziehen, ist bei der Anmeldung die unten aufgeführte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten von beiden Elternteilen unterschrieben mitzubringen. Eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Elternteils muss vorgelegt werden.
  • Sofern alleiniges Sorgerecht besteht, ist dies durch entsprechende Unterlagen zu belegen.
  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und Ausweis des Vertreters sind vorzulegen.
  • Dazu muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden und selbst unterschrieben sein.
  • Der Bevollmächtigte muss in der Lage sein, über den Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können.
  • Sie erhalten eine Meldebescheinigung

Eine Änderung des Kfz-Scheines ist im Bürgerbüro möglich bei Umzügen innerhalb des Kreisgebietes (GL-Kennzeichen). Die Gebühr für diese Änderung beträgt 10,70 €.

 

Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. bei einem Wegzug ins Ausland), es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt oder wenn Sie sich ohne festen Wohnsitz melden. 

  • Es muss wie bei der An- und Ummeldung auch persönlich vorgesprochen werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
  • Für die Abmeldung einer in Odenthal angemeldeten Nebenwohnung, ist die Hauptwohnsitzbehörde zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Hauptwohnsitzbehörde.
  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht und Ausweis des Vertreters sind vorzulegen. Der Meldeschein muss jedoch selbst unterschrieben sein.
  • Sofern Ihnen ein persönlicher Besuch in unserem Bürgerbüro nicht möglich ist, können Sie Ihre Abmeldung auch auf dem Postweg (schriftlich) vornehmen. Bitte fügen Sie eine Kopie des Ausweises bei.

Die An-, Um- und Abmeldung wird gebührenfrei vorgenommen

benötigte Unterlagen bei einer An- / Ummeldung

  • An- und Ummeldeformular - erhältlich im Bürgerbüro oder drucken Sie sich das bereitgestellte Formular aus (Sie können für die An- bzw. Ummeldung das gleiche Formular nutzen).
  • Abmeldeformular bei Wegzug ins Ausland oder Meldung ohne festen Wohnsitz.
  • Personalausweis, Nationalpass, Reisepass, Kinderausweise von jeder anzumeldenden Person
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015)

 

benötigte Unterlagen bei der Abmeldung

  • Abmeldeformular - erhältlich im Bürgerbüro (kostenlos), Schreibwarenhandel (gegen Entgelt) oder drucken Sie sich das hier bereitgestellte Formular aus.
  • Personalausweis, Nationalpass, Kinderausweis von jeder wegziehenden Person
    Die Abmeldung ist gebührenfrei. Sie erhalten eine Abmeldebescheinigung
  • Wohnungsgeberbescheinigung (seit 01.11.2015 bei Auszug ins Ausland, Auszug ohne das eine neue Wohnung bezogen wird, Auszug aus einer Nebenwohnung)

 

Die An-, Um- und Abmeldung wird zu unseren Öffnungszeiten sofort vorgenommen.

Einen Termin müssen Sie mit uns nicht vereinbaren.   

Ihre Ansprechpersonen

Bürgerbüro

buergerbuero@​odenthal.de 02202 710 132 oder 133Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Alexandra Kurt

kurt@​odenthal.de 02202 710 135Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Sylvia Schmidt

buergerbuero@​odenthal.de 02202 710 140Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Marinela Alicke

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