Bebauungsplan

Der verbindliche Bauleitplan

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Ein Bebauungsplan trifft Festsetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung seines Geltungsbereichs.
Der Bebauungsplan gilt für jeden unmittelbar und ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind - im Gegensatz zu den überwiegend nur für Behörden verbindlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans - gegenüber jedermann rechtsverbindlich. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie die Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden.


Bebauungspläne werden vom Rat der Gemeinde Odenthal als Satzung beschlossen.

 

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Altenberger-Dom-Straße 29, 51519 Odenthal

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Montag bis Freitag 08:30 - 13:30 Uhr

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Frau Castillo (Sachbearbeitung)

Frau Mergner (Sachbearbeitung)

Frau Benecke

Fachbereich III - Bauen & Technische Dienste
Planungsamt

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Fachbereich III - Bauen & Technische Dienste
Planung, Städtebau, Vermessung, Mobilität, Klimaschutz
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