Erklärungen zur Barrierefreiheit

Im Rahmen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am Alltag sollen auch Internetangebote für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe zugänglich sein.  Die Gemeinde Odenthal ist bemüht, ihre Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den betreffenden veröffentlichten harmonisierten Normen (EN 301 549) oder maßgeblichen Teilen der Normen in der jeweils geltenden Fassung Rechnung getragen wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der Gemeindeverwaltung mit ihren Unterkapiteln, nicht jedoch für innerhalb dieser Internetseite verlinkte andere Internetseiten. Sie gilt für die Internetseite der Gemeinde Odenthal in Desktop- und in mobiler Ansicht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite der Gemeindeverwaltung Odenthal ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Mit der Möglichkeit zur Bedienung der Internetseite über die Tastatur, zur Veränderung von Schriftgrößen mithilfe von Zoom, einer klaren Struktur und der besonderen Gestaltung bereitgestellter Inhalte und Dateien erfüllt diese Internetseite einen großen Teil der Anforderungen von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. 

Die Beurteilung des Stands der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik beruht auf einer Selbstbewertung der Gemeindeverwaltung unter Hinzuziehung der zugrunde liegenden oben genannten Rechtsvorschriften und Vorgaben sowie darauf basierender Leitfäden (vorrangig BITV-Test Selbstbewertung über das Projekt BIK für Alle (bik-fuer-alle.de ) und das Angebot BITV Test (https://testen.bitv-test.de/ )).

Die größtmöglich barrierearme Gestaltung erfolgte zudem in Zusammenarbeit mit der Südwestfalen-IT (Hemer), von deren Seite der technische Rahmen bereitgestellt worden ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Im Rahmen der Möglichkeiten wird laufend daran gearbeitet, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Beispielsweise werden bei neu einzustellenden PDF-Dateien die Vorgaben der Barrierefreiheit möglichst vollständig erfüllt. Gerne möchten wir auch nicht unmittelbar abrufbare Inhalte für alle zugänglich machen und stellen daher bei Bedarf gerne eine andere Möglichkeit bereit. Sollte nicht jeder Punkt der Internetseite über die Tastaturfunktionen zu erreichen oder die Funktion für einen Screenreader oder weitere Hilfsmittel mitunter nicht annehmbar sein, so sind wir für Hinweise dankbar und arbeiten an einer Behebung. Der Start des Echtbetriebs dieser Neuauflage der Internetseite bringt möglicherweise zu Beginn einige notwendige Korrekturen mit sich, an deren Behebung aber umgehend nach Bekanntwerden gearbeitet wird.

Auf der Webseite gibt es Daten/Dateien/Vorlagen etc. aus externen Quellen, bei denen die Gemeinde tlw. zur Veröffentlichung verpflichtet ist, jedoch keinen Einfluss auf die barrierefreie Gestaltung hat.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.10.2026, in zeitlicher Nähe zur Aufnahme des Echtbetriebs der neu aufgelegten Internetseite, erstellt.

Die Erklärung wurde noch nicht überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte verwenden Sie für Feedback das untenstehende Kontaktformular.

Ihre Ansprechpersonen für die Internetseite:
Pressestelle der Gemeinde Odenthal
02202 710 106 oder presse@odenthal.de

Überwachungsstelle und Ombudsstelle (Durchsetzungsverfahren):

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Die Kontaktaufnahme ist hier möglich:



Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie können die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik, wenn Sie der Meinung sind, auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der Gemeinde Odenthal keine zufriedenstellenden Antworten erhalten zu haben. Diese versucht unter Einbeziehung aller Beteiligten, die Hindernisse und Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und hat die folgenden Kontaktdaten:

0211 / 855 3451

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