Bestattungs- und Grabarten auf dem Friedhof Voiswinkel

Der Friedhof Voiswinkel bietet verschiedene Möglichkeiten der Sarg- und Urnenbestattung sowie unterschiedliche Grabarten

Das Urnenwahlgrab ist ausschließlich für Urnenbeisetzungen vorgesehen. In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Größe der Grabstätte: ca. 1,00m x 1,00 m

Ruhefrist einer Urne: 20 Jahre  

Belegung: bis zu vier Urnen

Gestaltung und Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

Das Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung, die innerhalb eines dafür vorgesehenen Grabfeldes der Reihe nach vergeben wird. Eine Auswahl der Lage der Grabstätte ist nicht möglich. In einem Reihengrab kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in derselben Grabstätte beizusetzen. 

Größe der Grabstätte: ca. 1,20 m x 2,40 m 

Belegung: ein Sarg und bis zu zwei Urnen

Ruhefrist: Sarg 30 Jahre - Urne 20 Jahre 

Auswahl der Grabstätte: nicht möglich

Gestaltung der Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. 

Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.

Bei dieser Bestattungsform erfolgt die Urnenbeisetzung auf einer pflegefreien Rasenfläche. Eine Grabpflege durch die Angehörigen ist nicht erforderlich. 

Die Angehörigen können bei der Beisetzung anwesend sein. Zur namentlichen Erinnerung kann ein Namensschild an der dafür vorgesehenen Stele angebracht werden.  

Ruhefrist: 20 Jahre 

Auf der Grabfläche dürfen keine Blumen, Kerzen Grabschmuck oder sonstigen Gegenstände aufgestellt oder abgelegt werden. 

Bei der anonymen Urnenbestattung erfolgt die Beisetzung auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche. Die einzelne Beisetzungsstelle wird nicht gekennzeichnet.

Belegung: eine Urne

Ruhefrist: 20 Jahre 

Die Angehörigen können bei der anonymen Beisetzung nicht anwesend sein.

Auf der Rasenfläche dürfen keine Blumen, Kerzen oder sonstigen Gegenstände aufgestellt oder abgelegt werden.  . 

Einzelwahlgrab 

Einzelwahlgrabstätten sind auf dem Friedhof Voiswinkel vorhanden, werden jedoch nicht mehr neu vergeben. 

Bestehende Einzelwahlgrabstätten können weiterhin genutzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist im Rahmen der geltenden Regelungen längstens bis zum 31.12.2063 möglich. 

Doppelwahlgrab 

Doppelwahlgrabstätten sind auf dem Friedhof Voiswinkel vorhanden, werden jedoch nicht mehr neu vergeben. 

Bestehende Doppelwahlgrabstätten können weiterhin genutzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist im Rahmen der geltenden Regelungen längstens bis zum 31.12.2063. möglich. 

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