Bestattungs- und Grabarten auf dem Friedhof Selbach

Bestattungs- und Grabarten auf dem Friedhof Selbach

Der Friedhof Selbach bietet verschiedene Möglichkeiten der Sarg- und Urnenbestattung sowie unterschiedliche Grabarten.

Wahlgräber bieten die Möglichkeit, eine Grabstätte für Sarg- und zusätzliche Urnenbeisetzungen zu nutzen. Je nach gewünschter Größe stehen Einzel- und Doppelwahlgräber zur Verfügung. 

Einzelwahlgrab

In einem Einzelwahlgrab kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in derselben Grabstätte beizusetzen. 

Größe:1,20 x 2,40 m 

Belegung: ein Sarg und bis zu zwei Urnen

Ruhefrist: Sarg 30 Jahre - Urne 20 Jahre 

Doppelwahlgrab  

Das Doppelwahlgrab bietet eine größere gemeinsame Grabstätte und ermöglicht mehrere Sarg- und Urnenbeisetzungen. 

Größe: 2,40 m x 2,40 m 

Belegung: bis zu zwei Särge und bis zur vier Urnen

Gestaltung und Pflege beider Grabstätten: Die Grabstätten können im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.   

Das Urnenwahlgrab ist ausschließlich für Urnenbeisetzungen vorgesehen. In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Größe der Grabstätte: ca. 1,00m x 1,00 m

Ruhefrist einer Urne: 20 Jahre  

Gestaltung und Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

 

Das Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung, die innerhalb eines dafür vorgesehenen Grabfeldes der Reihe nach vergeben wird. Eine Auswahl der Lage der Grabstätte ist nicht möglich. In einem Reihengrab kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in derselben Grabstätte beizusetzen. 

Größe der Grabstätte: ca. 1,20 m x 2,40 m 

Ruhefrist: Sarg 30 Jahre - Urne 20 Jahre 

Gestaltung der Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. 

Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.

Pflegefreie Urnenbestattung auf der Rasenfläche 

Bei dieser Bestattungsform erfolgt die Urnenbeisetzung auf einer pflegefreien Rasenfläche. Eine Grabpflege durch die Angehörigen ist nicht erforderlich. 

Die Angehörigen können bei der Beisetzung anwesend sein. Zur namentlichen Erinnerung kann ein Namensschild an der dafür vorgesehenen Stele angebracht werden.  

Ruhefrist: 20 Jahre 

Auf der Grabfläche dürfen keine Blumen, Kerzen Grabschmuck oder sonstigen Gegenstände aufgestellt oder abgelegt werden. 

Pflegefreies Sarggrab

Das pflegefreie Sarggrab ermöglicht eine Sargbestattung, ohne dass die Angehörigen die Grabpflege übernehmen müssen. 

Die Angehörigen können an der Bestattung anwesend sein. Zur namentlichen Erinnerung kann ein Namensschild an der dafür vorgesehenen Stele angebracht werden

Belegung: ein Sarg

Ruhefrist: 30 Jahre 

Auf der Grabfläche dürfen keine Blumen, Kerzen Grabschmuck oder sonstigen Gegenstände aufgestellt oder abgelegt werden. 

Bei der anonymen Urnenbestattung erfolgt die Beisetzung auf einer dafür vorgesehenen Rasenfläche. Die einzelne Beisetzungsstelle wird nicht gekennzeichnet.

Belegung: eine Urne

Ruhefrist: 20 Jahre 

Die Angehörigen können bei der anonymen Beisetzung nicht anwesend sein.

Auf der Rasenfläche dürfen keine Blumen, Kerzen oder sonstigen Gegenstände aufgestellt oder abgelegt werden.  

 

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