Bestattungs- und Grabarten auf dem Friedhof Odenthal

Bestattungs- und Grabarten auf dem Friedhof Odenthal

Der Friedhof Odenthal bietet verschiedene Möglichkeiten der Sarg- und Urnenbestattung sowie unterschiedliche Grabarten.

Wahlgräber bieten die Möglichkeit, eine Grabstätte für Sarg- und zusätzliche Urnenbeisetzungen zu nutzen. Je nach gewünschter Größe stehen Einzel- und Doppelwahlgräber zur Verfügung. 

Einzelwahlgrab

In einem Einzelwahlgrab kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in derselben Grabstätte beizusetzen. 

Größe:1,20 x 2,40 m 

Belegung: ein Sarg und bis zu zwei Urnen

Ruhefrist: Sarg 30 Jahre - Urne 20 Jahre 

Doppelwahlgrab  

Das Doppelwahlgrab bietet eine größere gemeinsame Grabstätte und ermöglicht mehrere Sarg- und Urnenbeisetzungen. 

Größe: 2,40 m x 2,40 m 

Belegung: bis zu zwei Särge und bis zur vier Urnen

Gestaltung und Pflege beider Grabstätten: Die Grabstätten können im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.  

Das Urnenwahlgrab ist ausschließlich für Urnenbeisetzungen vorgesehen. In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Größe der Grabstätte: ca. 1,00m x 1,00 m

Ruhefrist einer Urne: 20 Jahre  

Belegung: bis zu vier Urnen

Gestaltung und Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

 

Das Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung, die innerhalb eines dafür vorgesehenen Grabfeldes der Reihe nach vergeben wird. Eine Auswahl der Lage der Grabstätte ist nicht möglich. In einem Reihengrab kann ein Sarg beigesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Urnen in derselben Grabstätte beizusetzen. 

Größe der Grabstätte: ca. 1,20 m x 2,40 m 

Belegung: ein Sarg und bis zu zwei Urnen

Ruhefrist: Sarg 30 Jahre - Urne 20 Jahre 

Auswahl der Grabstätte: nicht möglich

Gestaltung der Grabpflege: Die Grabstätte kann im Rahmen der geltenden Friedhofssatzung individuell bepflanzt und gestaltet werden. Die Errichtung einer Grabeinfassung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. 

Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich. 

Bei einer pflegefreien Urnenbestattung übernimmt die Gemeinde Odenthal die Grabpflege. Angehörige können bei der Beisetzung anwesend sein. Eine namentliche Kennzeichnung durch ein Namensschild an der dafür vorgesehenen Stele ist möglich. 

Ruhefrist: 20 Jahre 

Auf den pflegefreien Grabflächen dürfen keine Blumen, Kerzen oder sonstigen Gegenstände abgelegt oder aufgestellt werden. 

Urnenerdkammer

Bei dieser Bestattungsform erfolgt die Beisetzung der Urne in einer im Erdbereich befindlichen Kammer. Es stehen zwei Varianten zur Verfügung: Eine Einzelurnenerdkammer für eine Urne, die Vergabe dieser Grabstätte kann erst im Bestattungsfall erfolgen und eine Urnenerdkammer für zwei Urnen. Hier kann die Grabstätte bereits schon zu Lebzeiten vergeben werden. 

Urnenwand

Bei dieser Bestattungsform erfolgt die Beisetzung in einer dafür vorgesehenen Urnenwand. Die Urnenwand bietet Platz für zwei Urnen, die gleichzeitig beigesetzt werden können. 

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