Weiterführende Schulen

Gymnasium Odenthal

Bergisch Gladbacher Straße 10

51519 Odenthal

Schulleitung: Herr Galilea

Sekretariat: Frau Krämer, Frau Garmann, Frau Teitscheid

E-Mail: sekretariat(at)gymnasium-odenthal.de

           Mo. - Do. 7.45 - 16.00 Uhr

           Fr.          7.45 - 15.00 Uhr

Tel:      02202 / 9767-0

Fax:     02202 / 9767-30 

Mail: schulleitung(at)gymnasium-odenthal.de

Website: www.gymnasium-odenthal.de 

Nähere Informationen finden Sie hier 

Realschule:

Ganztagsrealschule Odenthal

Bergisch Gladbacher Str. 10

51519 Odenthal

Schulleitung (kommisarisch): Frau Werner

Sekretariat: Frau Krämer, Frau Garmann, Frau Teitscheid

Telefon: 02202-97670

E-Mail:    sekretariat(at)rs-odenthal.de

Mo. - Do. 7.45 - 16.00 Uhr

Fr.       7.45 - 15.00 Uhr

Website: www.rs-odenthal.de

 

Ganztagsrealschule

 Betreuungszeiten Mo. - Do. bis 16.00 Uhr

                              Fr. bis 13.30 Uhr - keine Nachmittagsbetreuung

Alle Informationen zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler

Das Deutschlandticket Schule steht allen Schülerinnen und Schülern der Ganztagsrealschule und des Gymnasiums Odenthal zur Verfügung.

Die „nächstgelegene Schule" ist die Schule der gewählten Schulform deren kürzester, zumutbarer Fußweg von der Wohnung des Kindes die geringste Entfernung aufweist. Der Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten besteht, wenn dieser Weg länger als die gesetzliche Entfernungsgrenze ist oder der Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wurde:

  • Sekundarstufe I: mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II (Oberstufe): mehr als 5,0 km

Ist keine Buslinie eingerichtet, haben die Eltern die Beförderung selbst sicherzustellen. Die Kosten für die Nutzung eines privaten Pkw werden auf Antrag mit 0,13 € pro Kilometer erstattet; Leerfahrten (Hin- oder Rückfahrten ohne das Kind) werden nicht erstattet. Der Antrag ist zum Beginn des Schuljahres formlos an das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Odenthal zu richten. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Schuljahres.

Wählt die Familie eine andere als die nächstgelegene Schule, wird das Deutschlandticket nur dann kostengünstig gestellt, wenn auch für die nächstgelegene Schule der jeweilige Anspruch (Entfernungsgrenze oder Gefährlichkeit) besteht. Die Erstattung ist auf die Kosten begrenzt, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären.

Der Antrag für ein Deutschlandticket ist im Schulsekretariat erhältlich. 

Der ausgefüllte Antrag wird im Schulsekretariat der besuchten Schule abgegeben und von der Schule an die Schulverwaltung weitergeleitet. Für den Vertragsbeginn am 1. August ist der Antrag unmittelbar nach der Anmeldung und spätestens bis zum 30. April zu stellen. Später eingegangene Anträge werden zum 1. des Folgemonats ausgestellt. Anträge, die bis zum 10. eines Monats bei der Wupsi eingehen, werden noch zum Folgemonat bearbeitet. Der Vordruck ist vollständig, gut lesbar und mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen.

  • Normaltarif: ab dem Schuljahr 2026/2027 43,00 € monatlich. Tariferhöhungen sind möglich.
  • Ermäßigter Tarif:14,00 € monatlich für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen der SchfkVO erfüllen (Entfernungsgrenze Sek. I: 3,5 km / Sek. II: 5,0 km, Wohnort in NRW). Für das zweite freifahrberechtigte Kind einer Familie beträgt der Eigenanteil 7,00 € monatlich.

Die Wupsi versendet die Chipkarte an die im Antragsformular angegebene Anschrift. Das Deutschlandticket gilt nur in Verbindung mit einem Schülerausweis. Für maximal vier Wochen nach Schuljahresbeginn erkennen die Verkehrsträger die Gültigkeit auch ohne Schülerausweis an.

Das Ticket ist bis zum voraussichtlichen Ende des Schulbesuchs (Abschlussklasse) gültig. Endet der Schulbesuch früher, ist das Ticket unter Verwendung des in der Schule erhältlichen Formulars schriftlich zu kündigen und an die Wupsi zurückzugeben.

Die Wupsi ist unverzüglich über das im Schulsekretariat erhältliche Änderungsformular zu informieren. Die Änderungsmitteilung ist in der Schule abzugeben.

Das Deutschlandticket ist schriftlich zu kündigen (Kündigungsformular ist im Schulsekretariat erhältlich) und an die Wupsi zurückzugeben.

Besteht eine nicht nur vorübergehende Notwendigkeit der Benutzung eines Verkehrsmittels aus gesundheitlichen Gründen, kann auch bei Unterschreitung der Entfernungsgrenze ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten oder auf das Deutschlandticket bestehen. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, die durch die Untersuchung entstehenden Kosten trägt der Antragsteller.

Anlage 6:https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung/3564/

Hinweis: Sozialleistungen nach SGB II (ARGE) sind generell nicht berücksichtigungsfähig.

Ansprechpartner

Frau Tix

Frau Vogt

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