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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis gegenüber Behörden, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Odenthal bestehen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Zahlungsrückstände im Rahmen der Grundsteuer oder Gewerbesteuer.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt in der Gemeindekasse der Gemeinde Odenthal.

Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

Unbedenklichkeitserklärung, Nachweis, Bescheinigung

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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