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Winterdienst

Winterdienst
Der Winterdienst dient dazu, die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen bei Schnee- und Eisglätte zu gewährleisten. Hierzu gehören insbesondere das Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte. Die Durchführung erfolgt nach festgelegten Dringlichkeitsstufen. Vorrangig werden insbesondere verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte berücksichtigt. Eine gleichzeitige Räumung und Streuung aller Straßen ist daher nicht möglich.
Räum- und Streupflichten der Anlieger
Neben dem durchgeführten Winterdienst bestehen auch für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer Räum- und Streupflichten. Soweit die WInterwartung auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen wurde, sind die entsprechenden Flächen bei Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Welche Pflichten für die jeweiligen Straßen gelten, ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Bitte beachten Sie:
Bei anhaltendem Schneefall oder plötzlich auftretender Glätte kann trotz laufendem Winterdienst nicht gewährleistet werden, dass sämtliche Straßen jederzeit schnee- und eisfrei sind. Verkehrsteilnehmende werden daher gebeten, ihre Fahrweise den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen.
Für die Durchführung des Winterdienstes werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühr wird je Meter Grundstücksseite und Jahr berechnet. Für das Jahr 2026 gilt folgender Grundsatz:
Leistung Winterdienst | Gebühr 2026 0,85 € je Meter/ Jahr |
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Kontakt
Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519
Odenthal
| Tag | |
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| Montag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 8.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |