Vaterschaftsanerkennung

Vater eines Kindes ist der Mann,

  • der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist,
  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

 Die Anerkennung der Vaterschaft bedarf der Zustimmung der Mutter.

Die Vaterschaft kann und sollte auch schon vor der Geburt des Kindes erklärt werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Wenn der Vater nicht mit der Mutter verheiratet ist, und die Vaterschaft noch nicht anerkannt oder festgestellt worden ist, besteht keine verwandtschaftliche Verbindung zwischen Vater und Kind, mit allen Konsequenzen beim Sorge-, Erb- und Unterhaltsrecht.

Durch die Anerkennung der Vaterschaft besteht nicht gleichzeitig das Sorgerecht. Wenn keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde, liegt das Sorgerecht alleine bei der Mutter. Ein gemeinsames Sorgerecht kommt zustande durch eine Erklärung. Diese können Sie beim Jugendamt abgeben. Die Anerkennung der Vaterschaft kann neben dem Standesamt auch beim Jugendamt erklärt werden. Eine Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung ist einfacher beim Jugendamt abzugeben, da das Standesamt keine Sorgerechtserklärung entgegennehmen kann.

Kontakt zum Jugendamt für die Sorgerechtserklärung finden Sie hier

Sind der Anerkennende und/oder die Mutter minderjährig, ist die Zustimmung der entsprechenden Sorgeberechtigten notwendig.

gültigen Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunden beider Eltern

Geburtsurkunde des Kindes (bei Vaterschaftsanerkennung nach der Beurkundung der Geburt des Kindes)

Sorgerechtserklärung

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

Menü