Straßenreinigung

Straßenkehrmaschine bei der Reinigung einer Wohnstraße mit herbstlichem Laub
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Straßenreinigung

Die regelmäßige Straßenreinigung trägt zur Sauberkeit und Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet Odenthal bei. Je nach Straße wird die Reinigung durch die Gemeinde Odenthal bzw. ein von ihr beauftragtes Unternehmen durchgeführt oder ist auf die Reinigungspflicht ist auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen. 

Reinigungspflichten der Eigentümer

Soweit die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen wurde, sind die entsprechenden Straßen- und Gehwegebereiche regelmäßig zu reinigen. Hierzu gehört insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen. 

Welche Reinigungspflichten für die jeweilige Straße gelten, ergibt auch aus der Straßenreinigungssatzung und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis. 

 

 

 

Für die durchgeführte Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Straßenart und wird je Meter Grundstücksseite und Jahr berechnet. Bei einer einmaligen monatlichen Reinigung gelten folgende Gebührensätze: 

Straßenart 

überwiegend Anliegerverkehr 

überwiegend innerörtlicher Verkehr 

überwiegend überörtlicher Verkehr 

Gebühr ab 2026

1,00 € je Meter/ Jahr 

0,90 € je Meter/ Jahr 

0,80 € je Meter/ Jahr 

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Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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