Straßenanliegerbescheinigung

Straßenanliegerbescheinigung mit Lageplan und Stift vor einer Wohnstraße
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Mit einer Straßenanliegerbescheinigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob für ein Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau-, und Kanalanschlussbeiträge zu erwarten sind bzw. ob entsprechende Beiträge bereits erhoben wurden. 

Antragstellung: 

Die Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag kann von der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer oder von einer bevollmächtigten Person beantragt werden. 

Bei einer Ausstellung durch eine bevollmächtigte Person ist eine entsprechende Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers beizufügen. 

 

Für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 Euro erhoben. 

Für die Bearbeitung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt: 

  • Angaben zu Grundstück: Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Sofern der Antrag nicht von der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer gestellt wird: Vollmacht bzw. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin/ des Grundstückseigentümers 

Die Ausstellung einer Straßenanliegerbescheinigung erfolgt grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Beantragung. 

Rechtsgrundlagen: 

  • Baugesetzbuch (BauGB), §§ 127 ff.- Erschließungsbeiträge 
  • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), § 8 - Kanalanschlussbeiträge 
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Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.30 Uhr
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