Obdachlosenangelegenheiten

Obdachlosigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Gemeinde Odenthal ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

Wenn Sie vorübergehend oder auf unabsehbare Zeit ohne eigenen Wohnraum sind, aus eigener Kraft keine Unterkunft finden können und keine anderweitige Unterbringung, z.B. bei Familie oder Freunden, möglich ist, wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeinde Odenthal.

Die Gemeinde Odenthal unterhält gemeindliche Unterkünfte zur vorläufigen Unterbringung obdachloser Personen und berät bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit.

 

Mitwirkungspflicht:

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie angehalten, alle zumutbaren Bemühungen zu unternehmen, um Ihre Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder schnellstmöglich zu beenden.

Für die Beratung und Unterstützung bei Wohnungsverlust, Wohnungslosigkeit und drohender Kündigung können Sie sich an das Netzwerk Wohnungsnot wenden. Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

 

Hinweise zur Unterbringung:

  • Bei einer Räumungsklage wird die Gemeinde Odenthal durch das zuständige Amtsgericht informiert. 
  • Durch die Unterbringung in eine gemeindliche Unterkunft wird kein Mietverhältnis begründet. Ein Auszug ist jederzeit möglich, auch ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen.
  • Für die Dauer der Unterbringung ist ein Nutzungsentgelt zu entrichten.
  • Es besteht kein Anspruch darauf, eigenes Mobiliar mitzubringen. 
  • Die Haltung von Tieren ist in den gemeindlichen Unterkünften nicht erlaubt.

 

Wohnungskündigung aufgrund von Mietrückständen:

Wenn Ihnen wegen ausstehender Mietzahlungen eine Kündigung Ihrer Wohnung droht oder Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Sozialamt der Gemeinde Odenthal oder an das zuständige Jobcenter. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass die Mietrückstände aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, um den Wohnungsverlust gegebenenfalls abzuwenden. Die Übernahme erfolgt in der Regel darlehensweise. Lassen Sie bitte prüfen, ob eine Übernahme Ihrer Mietschulden in Betracht kommen kann.

 

 

Personalausweis

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Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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