Kanalanschlussbeiträge

Kanalrohre neben einem offenen Baugraben, im Hintergrund ein Bagger
© KI-generiert

Die Gemeinde Odenthal erhebt Kanalanschlussbeiträge zur Finanzierung der Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage, Der Beitrag wird für den wirtschaftlichen Vorteil erhoben, den ein Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses erhält. 

Wann entsteht die Beitragspflicht? 

Die Beitragspflicht entsteht grundsätzlich, sobald ein baulich oder gewerblich nutzbares Grundstück tatsächlich und rechtlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann und ein Anschlussrecht besteht. Ein tatsächlicher Anschluss ist hierfür nicht immer erforderlich. 

Beitragspflichtig ist grundsätzlich die Person die bei Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist. Bei einem Erbbaurecht ist die erbbauberechtigte Person beitragspflichtig. 

Wie wird der Beitrag berechnet? 

Die Berechnung erfolgt anhand der Veranlagungsfläche: 

Maßgebliche Grundstücksfläche x Veranlagungsfaktor x Beitragssatz 

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans wird grundsätzlich die gesamte Grundstücksfläche berücksichtigt. Außerhalb eines Bebauungsplans gilt grundsätzlich eine Tiefenbegrenzung von 40 Metern. Reicht die entwässerungsbedürftige bauliche oder gewerbliche Nutzung darüber hinaus, wird die entsprechende größere Tiefe berücksichtigt. 

Der Veranlagungsfaktor richtet sich nach der Ausnutzbarkeit des Grundstücks: 

Bebaubarkeit 

Eingeschossig 

Zweigeschossig

Dreigeschossig 

Vier- und Fünfgeschossig 

Sechsgeschossig und höher 

Faktor 

1,00

1,25

1,50

1,75

2,00

Für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete gelten erhöhte Faktoren. 

Betragsätze 

Anschlussmöglichkeiten 

Schmutz- und Niederschlagswasser 

Nur Schmutzwasser 

Nur Niederschlagswasser 

Beitrag je m² Veranlagungsfläche 

8,69 € 

6,08€ 

2,61 €

Maßgeblich sind die im jeweiligen Fall geltenden Satzungsregelungen. 

Unterschied zu Abwassergebühren 

Der Kanalanschlussbeitrag ist von den laufenden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zu unterscheiden. Diese werden für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhoben. 

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odenthal. 

Kanal Anschluss Beitrag Schmutzwasser Regenwasser

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

Menü