- Anschrift
- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
Gürster
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- 001Bergisch Gladbacher Str. 251519Odenthal
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- 02202 710 169
- guerster@odenthal.de
Ottofülling
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- ottofuelling@odenthal.de
Weyer
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- weyer@odenthal.de
Kanalanschlussbeiträge
Die Gemeinde Odenthal erhebt Kanalanschlussbeiträge zur Finanzierung der Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage, Der Beitrag wird für den wirtschaftlichen Vorteil erhoben, den ein Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses erhält.
Wann entsteht die Beitragspflicht?
Die Beitragspflicht entsteht grundsätzlich, sobald ein baulich oder gewerblich nutzbares Grundstück tatsächlich und rechtlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann und ein Anschlussrecht besteht. Ein tatsächlicher Anschluss ist hierfür nicht immer erforderlich.
Beitragspflichtig ist grundsätzlich die Person die bei Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist. Bei einem Erbbaurecht ist die erbbauberechtigte Person beitragspflichtig.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Die Berechnung erfolgt anhand der Veranlagungsfläche:
Maßgebliche Grundstücksfläche x Veranlagungsfaktor x Beitragssatz
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans wird grundsätzlich die gesamte Grundstücksfläche berücksichtigt. Außerhalb eines Bebauungsplans gilt grundsätzlich eine Tiefenbegrenzung von 40 Metern. Reicht die entwässerungsbedürftige bauliche oder gewerbliche Nutzung darüber hinaus, wird die entsprechende größere Tiefe berücksichtigt.
Der Veranlagungsfaktor richtet sich nach der Ausnutzbarkeit des Grundstücks:
Bebaubarkeit Eingeschossig Zweigeschossig Dreigeschossig Vier- und Fünfgeschossig Sechsgeschossig und höher | Faktor 1,00 1,25 1,50 1,75 2,00 |
|---|
Für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete gelten erhöhte Faktoren.
Betragsätze
Anschlussmöglichkeiten Schmutz- und Niederschlagswasser Nur Schmutzwasser Nur Niederschlagswasser | Beitrag je m² Veranlagungsfläche 8,69 € 6,08€ 2,61 € |
|---|
Maßgeblich sind die im jeweiligen Fall geltenden Satzungsregelungen.
Unterschied zu Abwassergebühren
Der Kanalanschlussbeitrag ist von den laufenden Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zu unterscheiden. Diese werden für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage erhoben.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Odenthal.
Kontakt
Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519
Odenthal
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