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Brendiek
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Hundesteuer

Für die Hundehaltung in der Gemeinde Odenthal ist eine Hundesteuer zu entrichten.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Stadt oder Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt auf jeden Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe den Zeitraum von 2 Monaten überschreitet.
Hundeanmeldung:
Der Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug in die Gemeinde Odenthal steuerlich anzumelden.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 01. eines Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Bei Zuzug des Hundehalters in die Gemeinde Odenthal aus einer anderen Kommune beginnt die Steuerpflicht zum 01. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Hundeabmeldung:
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Odenthal weggezogen ist bei der Gemeinde Odenthal abzumelden. Zudem ist die vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde Odenthal abzugeben. Im Falle des Ablebens des Hundes ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Sonstiges:
Hunde nach §11 Landeshundegesetz NRW, welche ausgewachsen eine Größe von 40 cm Schulterhöhe und/ oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten, sowie Hunde nach §3 Landeshundegesetz NRW sind zusätzlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Odenthal zu melden. Die Meldung beim Ordnungsamt muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Steuerbescheids erfolgen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum Landeshundegesetz.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
- 1 Hund gehalten wird 100,00 Euro
- 2 Hunde gehalten werden 120,00 Euro je Hund
- 3 oder mehr Hunde gehalten werden 135,00 Euro je Hund
- 1 gefährlicher Hund gehalten wird 390,00 Euro
- 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 560,00 Euro je Hund
Hundeanmeldung zur Hundesteuer:
- Formular Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Hundeabmeldung von der Hundesteuer:
- Formular Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
- Die Hundesteuermarke
- Im Falle des Ablebens des Hundes eine Bescheinigung des Tierarztes
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Odenthal finden Sie bei unseren Satzungen.
Kontakt
Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519
Odenthal