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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Kapitel 4 des Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter, voller Erwerbsminderung zu beantragen. Ihr Einkommen wird dabei auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Grundsicherung umfasst
- den maßgebenden Regelsatz
- die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
- eventuell bestehende Mehrbedarfe (z. B., wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen G oder aG vorliegt)
Falls eine hilfesuchende Person mit einer anderen Person zusammenlebt, sind für diese ebenfalls die u.g. Nachweise vorzulegen.
Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Die Erbringung der Unterlagen ist fallabhängig. Es wird empfohlen, vorab mit der Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen.
Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Kontakt
Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519
Odenthal
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