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Gestattung / Ausschank / Schankgenehmigung aus besonderem Anlass
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Bedingungen vorrübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Gemäß § 2 Gaststättengesetz bedarf einer Gaststättenerlaubnis nicht, wer
alkoholfreie Getränke,
unentgeltliche Kostproben,
zubereitete Speisen oder
in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
Wenn Sie z.B. nur Würstchen oder Limo bei einer Veranstaltung verkaufen möchten, benötigen Sie keine Gestattung. Falls Sie jedoch alkoholische Getränke (Bier, Glühwein usw.) ausschenken möchten, ist nach wie vor eine Gestattung vorher zu beantragen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Grundsätzlich ist nach der Tarifstelle 12.14.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW folgendes festgesetzt:
Freiluftveranstaltungen: 25,00 € pro Tag
Saalveranstaltungen: 40,00 € pro Tag
10 bis 14 Tage
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW
Gaststättengesetz
Kontakt
Rathausnebenstelle Bauamt
Altenberger-Dom-Str. 29
51519
Odenthal