Gestattung / Ausschank / Schankgenehmigung aus besonderem Anlass

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Bedingungen vorrübergehend auf Widerruf gestattet werden.

 Gemäß § 2 Gaststättengesetz bedarf einer Gaststättenerlaubnis nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,

  • unentgeltliche Kostproben,

  • zubereitete Speisen oder

  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Wenn Sie z.B. nur Würstchen oder Limo bei einer Veranstaltung verkaufen möchten, benötigen Sie keine Gestattung. Falls Sie jedoch alkoholische Getränke (Bier, Glühwein usw.) ausschenken möchten, ist nach wie vor eine Gestattung vorher zu beantragen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Grundsätzlich ist nach der Tarifstelle 12.14.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW folgendes festgesetzt:

Freiluftveranstaltungen: 25,00 € pro Tag

Saalveranstaltungen: 40,00 € pro Tag

10 bis 14 Tage

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW

Gaststättengesetz

Gestattung
Schankerlaubnis besonderer Anlass

Kontakt

Rathausnebenstelle Bauamt
Altenberger-Dom-Str. 29
51519 Odenthal

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