Vorkaufsrecht

Hausmodell und Schlüssel auf einem Grundstücksplan
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Beim Verkauf eines Grundstücks prüft die Gemeinde Odenthal, ob eine gemeindliches Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt wird. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann die Gemeinde dadurch das Grundstück anstelle der Käuferin oder des Käufers erwerben. 

Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch

Die §§ 24 bis 28 des Baugesetzbuches (BauGB) regeln die gemeindlichen Vorkaufsrechte. Diese ermöglichen es der Gemeinde, Grundstücke zur Verwirklichung städtebaulicher Ziele und zum Wohl der Allgemeinheit zu erwerben. Vorkaufsrechte können sich unmittelbar aus dem Gesetz oder aus einer gemeindlichen Satzung ergeben. 

Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz

Nach § 31 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DschG NRW) kann der Gemeinde beim Verkauf eines Grundstücks, auf oder in dem sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden, ein Vorkaufsrecht zustehen. Die Ausübung dient der dauerhaften Erhaltung des Denkmals. 

Wie läuft die Prüfung ab? 

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages wird die Prüfung in der Regel durch die beurkundende Notarin oder den beurkundenden Notar bei der Gemeinde beantragt. 

Die Gemeinde hat ab Mitteilung des vollständigen Kaufvertrages drei Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und über dessen Ausübung zu entscheiden. 

Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, stellt die Gemeinde eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese wird auch als Negativzeugnis oder Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bezeichnet. 

 

Für die Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung fällt eine Gebühr von 27,00 Euro an. 

Die Gemeinde hat ab Mitteilung des vollständigen Kaufvertrages drei Monate Zeit, um zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und über dessen Ausübung zu entscheiden. 

Vorkaufsrecht Gemeinde Negativzeugnis Vorkaufsrechtsverzichtsbescheinigung

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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