Fischereischeine

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Jugendfischereischeine sind für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr

Jahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Ein Kalenderjahr

Fünfjahresfischereischeine können Personen (ab 14 J.) beantragen, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben beantragen. Das Prüfungszeugnis ist bei Antragstellung vorzulegen. Gültigkeitsdauer: Fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

Jugendfischereischein: Gebühr    8,00 Euro

Jahresfischereischein: Gebühr     16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein: Gebühr     48,00 Euro

Für eine Erst- / Neuerteilung das Prüfungszeugnis und ein Passbild.

Bei Verlängerungen ist nur der alte Fischereischein und das Prüfungszeugnis vorzulegen.

Fischereischeine werden Ihnen sofort ausgestellt

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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