Beglaubigungen

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Die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros bestätigen Ihnen gerne die Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit dem Original, (wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift usw. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird). Hierzu bringen Sie bitte das Original und Kopien mit.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) vornehmen können. Bitte wenden Sie in diesem Falle an das jew. Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat!

Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, dürfen nur beglaubigt werden, wenn eine amtliche deutsche Übersetzung vorliegt. Der Beglaubigungsvermerk wird dann ausschließlich auf der Übersetzung gemacht.

Für Beglaubigung von Unterschriften bringen Sie bitte neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass  das Schriftstück mit, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll.

Die Beglaubigung ist möglich, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.

Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen; hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

Für die Beglaubigung müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 4,20 EUR pro beglaubigtes Dokument berechnen.

Für die Beglaubigung der Unterschrift müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 4,20 EUR berechnen.

Kopien bis 11 Seiten 0,70 EUR

Kopien ab 11 Seiten 0,40 EUR

Unterlagen, die zu beglaubigen sind, im Original 

Dienstleistung erfolgt vor Ort und sofort im Bürgerbüro

Kontakt

Rathausnebenstelle Bergisch Gladbacher Str.
Bergisch Gladbacher Str. 2
51519 Odenthal

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