Gemeinde Odenthal
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Bauplanung

Die Gemeinde beplant Ihr Gebiet in einem gesetzlichen Zusammenspiel von Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung.

Rahmenbedingungen werden im Flächennutzungsplan dargestellt, welcher das gesamte Gemeindegebiet betrachtet.

Detailplanungen finden sich in Bebauungsplänen, welche eng umrissene Gebiete oder Ortsteile umfassen.

Das Zustandekommen der  Pläne ist formell durch Landesgesetze streng geregelt.

Einzelmassnahmen übergeordneter Bedeutung werden in diesem Bereich von odenthal.de vorgestellt.

Informationen zu privaten Bauangelegenheiten, Anträgen,Genehmigungsverfahren etc. finden Sie im Bereich "Rathaus".

Allgemeine Hinweise zum Bebauungsplan

Der Bebauungsplan  setzt klare Bauleitlinien. Er fixiert die Grundstücksnutzung rechtsverbindlich und wird von der Gemeinde beschlossen. In ihm werden oft Einzelheiten geregelt, wie z. B. die Baugrenzen. Er bestimmt, wo  Kinderspielplätze und Grünflächen entstehen sollen oder legt die Zahl der zulässigen Stockwerke fest.
Der Bebauungsplan liegt beim örtlichen Bauamt aus und kann von jedermann eingesehen werden. Allerdings - im Plan wimmelt es nur so vor verwirrenden Kürzeln.
Einige Beispiele:
WA  = steht für ein allgem. Wohngebiet mit Läden, Lokalen und Handwerksbetreiben
MI    = Mischgebiet
GE  = Gewerbegebiet
E     = hier dürfen nur Einzelhäuser entstehen
D     = Doppelhäuser, H = Reihenhausbebauung
SD  = hier ist nur ein Satteldach zulässig (PD = Pultdach)
GA  = an dieser Stelle darf eine Garage errichtet werden

Oft liegt auch die Dachneigung fest. Z - Meint die Zahl der Vollgeschosse, die mit römischen Ziffern bezeichnet werden - also etwa Z II für zwei Stockwerke. Ist die Ziffer normal gedruckt, kann man maximal so hoch bauen, ist sie "gefettet" ist die vorgeschriebene Höhe bindend.

GRZ - Bedeutet Grundflächenzahl. Sie gibt an, wie viel des Grundstücks bebaut werden darf. Bei GRZ 0,4 zum Beispiel vier Zehntel der Parzelle.
GFZ - Ist die Abkürzung für Geschossflächenzahl. Sie nennt die Relation zwischen Grundstücksfläche und Raumfläche auf allen Stockwerken. GFZ 0,4 erlaubt zum Beispiel bei 500 Quadratmetern Grundstück 200 Quadratmeter Wohnfläche.