Seitdem das vor allem als Suchmaschinenbetreiber bekannte Unternehmen Google im Jahre 2008 begonnen hat, auch in Deutschland Städte und Gemeinden mit Kamerafahrzeugen zu befahren und für sein Angebot "Street View" Bilder aufzunehmen, sind viele Odenthaler Bürgerinnen und Bürger besorgt. Sie befürchten einen unangemessenen Eingriff in ihre Privatsphäre, den sie nicht wünschen und deshalb nicht ungefragt hinnehmen wollen. Dabei hat sich gezeigt, dass viele nicht genau wissen, was bei Google Street View passiert. Google will detaillierte Bilder von Straßen-, Gebäude- und Grundstücksansichten im Internet veröffentlichen und ins Netz stellen.
Der Rat der Gemeinde Odenthal hat in seiner Sitzung am 09.02.2010 einstimmig beschlossen, dass Google Street View den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Odenthal lückenlos wahren muss.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung zum wiederholten Mal mit Google Germany GmbH in Hamburg Kontakt aufgenommen, um festzustellen, ob und wann Aufnahmen in unserer Gemeinde stattfinden. Soweit solche Aufnahmen künftig noch stattfinden, sollen die Bürgerinnen und Bürger hierüber informiert werden, damit sie die Möglichkeit haben, sich den Aufnahmen zu entziehen bzw. vorab Widerspruch einzulegen.
Die Gemeinde Odenthal erklärt gegenüber Google Germany GmbH in Hamburg im Sinne aller Einwohner, dass es in Odenthal für unverzichtbar angesehen wird, dass auf ihrem Gebiet durch Kamerafahrzeuge erhobene sensible Daten wie z.B. Kfz-Kennzeichen, Gesichter, Hausnummern schon zum Zeitpunkt der Erhebung in den so genannten Rohdaten (d. h. in den Foto-Originalen) und vor einer Veröffentlichung sofort, qualifiziert und unwiderruflich unkenntlich gemacht werden.
Falls durch Google Germany GmbH in Hamburg Aufnahmen in Odenthal durchgeführt werden sollen, können die Odenthaler Bürgerinnen und Bürger ihr persönliches Widerspruchsrecht wahrnehmen und aktiv ausüben.
Die Gemeinde Odenthal selbst wird per Widerspruch bei Google Germany GmbH in Hamburg darauf hinwirken, dass im Eigentum der Gemeinde oder verbundener Unternehmen stehende Gebäude nicht im Google Street View Angebot erscheinen bzw. qualifiziert unkenntlich gemacht werden. Ausgenommen sind hiervon das Rathaus, die beiden Verwaltungsgebäude, das Haus der Begegnung, das Bürgerhaus Herzogenhof, alle Schulen sowie die Grillhütte.
Auch das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung, sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Um die richtigen Häuser aus der Anwendung zu entfernen wird Google bei einem Widerspruch voraussichtlich noch einmal auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, damit anhand eines von Google noch zu entwickelnden Tools das Haus identifiziert werden kann.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:
Per E-Mail:
streetview-deutschland@google.com
Per Briefpost:
Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
Per Fax:
040-4921-9194
Ein Muster für einen solchen Widerspruch und weitere hilfreiche Hinweise zu diesem Thema sind beim Bundesverbraucherschutzministerium (www.bmelv.de) oder beim Bundesdatenschutzbeauftragten (ww.bfdi.bund.de) zu finden.