Gemeinde Odenthal
Abwassertrennung

Einführung der getrennten Abwassergebühr in Odenthal

Die ursprüngliche Berechnung der Gebühr nach dem Frischwassermaßstab ist nicht mehr zulässig. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 18.12.2007 wurde entschieden, dass diese Art der Gebührenerhebung rechtswidrig ist. Daher muss die Gemeinde Odenthal die Gebühr flächenbezogen umstellen.

Die Kanalnutzer mit einem Schmutz- und Regenwasseranschluss sind ab dem 01.01.2010 vorerst nur mit der Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,74 EUR/m³ veranlagt. Die Regenwassergebühr wird anhand des Versiegelungsgrades Ihres Grundstückes berechnet.
Als versiegelt gelten alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Niederschlags- oder sonstiges Wasser nicht versickern kann und in die öffentliche Kanalisation gelangt. Beispiele sind Dachflächen, Zuwegungen, Terrassen, Hofflächen usw.
Auch Rasenpflastersteine bzw. Ökopflaster sind anteilig als versiegelt zu betrachten, da auch von ihnen bei Starkniederschlägen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Als Berechnungsgrundlage für die jährliche Niederschlagswassergebühr dient die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Höhe der zukünftigen Gebühr kann erst nach der Ermittlung der Grundlagen berechnet werden.

Eine Auskunft über die Höhe der neuen Niederschlagswassergebühr ist daher zurzeit noch nicht möglich.

Sobald die Höhe der Gebühr feststeht, wird rückwirkend zum 01.01.2010 die Niederschlagswassergebühr erhoben. Dies wird ca. Mitte 2010 sein.

Die Gemeindeverwaltung ermittelt für jedes Grundstück die bebauten Flächen. Grundlage hierfür sind die Katasterkarten und Luftbilder.
Darüber hinaus werden die Bürger im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens um Mithilfe gebeten. Jeder Grundstückseigentümer erhält einen Erfassungsbogen sowie eine Übersichtskarte seines Grundstücks, auf der die bebauten Flächen eingezeichnet sind.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Ergänzungen und Korrekturen vorzunehmen, sofern die ermittelten Gebäudeflächen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten, den Erfassungsbogen zu unterschreiben und an die Gemeinde Odenthal zurückzusenden. 


Für Fragen zur Thematik, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter

Herr Jambor, Tel. (02202) 710 175 , jambor@odenthal.de

 

Herr Bagherzadeh, Tel. (02202)710 170, bagherzadeh@odenthal.de

 

und Frau Münzer, Tel. (02202) 710 181, muenzer@odenthal.de


gerne zur Verfügung.

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